⑀ aufbewahrungsfristen für kommunalverwaltungen hessen
Hessisches Landesarchiv Kommunale Archivberatung ~ „Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen“ Der Bericht schreibt die Empfehlungen der KGSt von 1997 fort Er ist als Arbeitshilfe für die Festsetzung von Aufbewahrungsfristen zu empfehlen und steht gedruckt und digital zur Verfügung Aufbewahrungsfristen beinhalten allerdings keine archivische Entscheidung über die
Aufbewahrungsfristen Archivberatung ~ Eine gute Übersicht über Aufbewahrungsfristen bietet der Bericht Nr 42006 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle KGSt mit dem Titel „Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen“ Der Bericht schreibt die Empfehlungen der KGSt von 1997 fort Er ist als Arbeitshilfe für die Festsetzung von Aufbewahrungsfristen zu empfehlen und steht gedruckt und digital zur Verfügung
Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen ~ Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen 22 B 42006 KGSt 7 1 Die Ausgangssituation 11 Aufbewahrungspflicht und Aufbewahrungsfrist Öffentlichrechtliche Verwaltungstätigkeit bedarf der Aufzeichnung und Dokumentation sodass Entstehung Arbeitsablauf und aktueller Bearbeitungsstand eines Vorganges jederzeit und nach Bedarf ersichtlich sind Diese Pflicht leitet sich aus dem
KGSt Dokumentdetails ~ Der vorliegende KGStBericht schreibt die Empfehlungen zu den Aufbewahrungsfristen fort die letzte Fassung stammt aus dem Jahre 1997 Es wird empfohlen die aktualisierten Fristen nicht einfach zu übernehmen sondern sich zunächst mit den Vorbemerkungen in den Kapiteln 1 3 vertraut zu machen
HESSISCHES LANDESARCHIV Archivberatung Hessen ~ gelt den Umgang mit öffentlichem Archivgut im Land Hessen Zu diesem zählt nach § 2 Abs 3 HArchivG auch das der Kommunen U a besteht bei diesem öffentlichen Archivgut grundsätzlich für jede Person das Recht es zu nutzen § 12 Abs 1 HArchivG Außerdem ist seine dauernde Aufbewah
Bestandserhaltung Archivberatung ~ Wer schon einmal einen Kassenbon an einem Sommertag auf der Fensterbank liegengelassen ein rotstichiges Foto aus dem Schrank hervorgeholt oder Rostspuren unter einer alten Büroklammer entdeckt hat der wird es nicht ohne weiteres für selbstverständlich halten dass sich in unseren Archiven Schriftgut findet das hundert zweihundert oder
Rechtsfragen Archivberatung ~ Die Bereitstellung von Archivgut für die Benutzung gehört wesentlich zu den Aufgaben eines öffentlichen bedeutet jedoch nicht zwangsläufig dass Archivgut von jedermann ohne Einschränkungen eingesehen und möglicherweise in Publikationen wiedergegeben werden darf
Die aktuellen Aufbewahrungsfristen und Löschfristen audatis ~ Aufbewahrungsfristen Wir veröffentlichen jährlich eine Übersicht der wichtigsten Aufbewahrungsfristen von AZ und ab welchem Datum die gespeicherten oder archivierten Daten Schriftstücke und Unterlagen im Regelfall gelöscht werden dürfen
Schutzfristen Archivberatung ~ Dabei schreibt § 11 Abs 3 BArchG für die in § 6 Abs 1 und 4 genannten Unterlagen eine Schutzfrist von 60 Jahren ab Entstehung dieser Unterlagen vor
KGSt Dokumentdetails ~ Neben den 15 Aktenbereichen für die Fachaufgaben Sachakten enthält der aktualisierte KGSt ®Aktenplan weiterhin unter der Ziffer 0 die Fachneutralen Aufgaben“ Um den Steuerungsbedürfnissen der Führung Rechnung zu tragen wurde darüber hinaus der Aktenbereich 10 Leitung und Führung der Verwaltung“ eingeführt Unterhalb der
By : nina